04ausbildung im fokus DEINE RECHTE ALS AZUBI – EASY ERKLÄRT STEUERN, URLAUB & ARBEITSZEIT: WAS GILT FÜR DICH (AUCH UNTER 18) Bevor´s losgeht: Kenne deine Rechte – das erspart Stress, schützt dich und sorgt dafür, dass bei der Arbeit alles fair läuft. Hier die wichtigsten Infos, kurz und verständlich. 1. Der Ausbildungsvertrag Bevor du anfängst: Lies den Vertrag genau. Er sollte enthal- ten: Dauer der Ausbildung, Probezeit, Ausbildungsziel, tägli- che/ wöchentliche Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubstage, Kün- digungsfristen und Hinweise zur Berufsschule. Unterschreibe nicht, wenn dir etwas unklar ist – frag nach oder hol dir Rat bei Eltern, IHK oder der Gewerkschaft. 2. Arbeitszeiten & Pausen • Unter 18: besonderer Schutz – normalerweise maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, keine Nacht- arbeit, keine gefährlichen Tätigkeiten. Pausen sind länger geregelt. • Ab 18: gelten die Regeln des Arbeitszeitgesetzes (z.B. Pau- sen ab 6 bzw. 9 Stunden). Überstunden sollten im Vertrag, Tarifvertrag oder per Absprache geregelt sein (Ausgleich in Freizeit oder Bezahlung). 3. Steuern & Sozialabgaben Viele Azubis verdienen so wenig, dass sie keine Einkommen- steuer zahlen müssen – trotzdem werden manchmal Steuern einbehalten, die du durch eine Steuererklärung zurückbe- kommst. Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeits- losenversicherung) werden in der Regel abgezogen – das beeinflusst dein Nettogehalt. 4. Krankheiten & Fehlzeiten Krank? Informiere sofort deine Ausbildungsstelle (telefonisch) und reiche ab dem dritten Tag in der Regel eine ärztliche Be- scheinigung ein – oft ver- langen Unternehmen die Arbeitsunfähigkeitsbeschei- nigung bereits am ersten Tag. Faustregel: Fehlzeiten doku- mentieren, kommunizieren und rechtzeitig reagieren. 5. Urlaub Urlaub ist kein Bonus – er gehört dir. Das Gesetz legt Mindesturlaub fest: • unter 16 Jahre = 30 Werktage (bei 5-Tage-Woche = 25 Arbeitstage) • unter 17 = 27 Werktage, unter 18 = 25 Werktage • ab 18 gelten mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (entspricht 20 Tagen bei 5-Tage-Woche) Wenn du mitten im Jahr anfängst, wird Urlaub oft anteilig berechnet. Schau in deinen Vertrag oder frag die Ausbilderin/ den Ausbilder, wie viel dir genau zusteht. 6. Berufsschule & Prüfungsfreiheit Berufsschule ist Teil deiner Ausbildung – Freistellung für Unter- richt und Prüfungen ist gesetzlich vorgesehen. Fehlzeiten we- gen Schule müssen mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden. Für Prüfungen hast du Anspruch auf Freistellung. 7. Jugendschutz (für unter 18-Jährige) Extra wichtig: Bestimmte Arbeiten, Nacht-, Spät- oder Sonntagsarbeit sind für Minderjährige verboten oder stark eingeschränkt. Informiere dich, wenn du noch nicht 18 bist – die Regeln schützen deine Gesundheit und Ausbildung. 8. Betriebsrat, JAV & externe Hilfe Hast du Fragen oder Probleme, sprich zuerst mit der Aus- bilderin/dem Ausbilder. Geht das nicht, wende dich an den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Weitere Anlaufstellen: IHK / Handwerkskammer, Gewerk- schaft, Arbeiter-/Jugendamt oder Beratungsstellen. Wenn du deine Rech- te kennst und ein paar Grundlagen im Kopf hast, läuft die Ausbildung ent- spannter – keine Panik, du musst nicht alles aus- wendig wissen, aber ein paar Basics sparen dir später Nerven. Wenn’s klemmt: Rede mit der Ausbilderin/dem Ausbil- der oder hol dir Rat bei Betriebsrat, IHK oder den Eltern. mk 18 adobe.stock: Running opossum, Artco, Vectuz, Sk.Saiful